Urlaub verjährt nur unter bestimmten Voraussetzungen
Auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf gesetzlichen Mindesturlaub unterliegt der Verjährung.
Mehr erfahrenUrlaub verjährt nur unter bestimmten VoraussetzungenInitiativrecht des Betriebsrats bei der Einführung einer Arbeitszeiterfassung
Dem Betriebsrat steht bei der Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung ein Initiativrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG zu.
Mehr erfahrenInitiativrecht des Betriebsrats bei der Einführung einer ArbeitszeiterfassungNeue Partner
Die bisherigen Partner unserer Kanzlei freuen sich, dass Herr Rechtsanwalt Markus Nagel und Frau Rechtsanwältin Luise Steigelmann als weitere Partner in die nun als
Mehr erfahrenNeue PartnerKündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten EuGH, Urteil vom 22.06.2022 (C-534/20) BAG, Urteil vom 25.08.2022 (2 AZR 225/20)
Der EuGH hat entschieden: Der Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten gemäß § 6 Abs. 4 BDSG ist wirksam !
Mehr erfahrenKündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten EuGH, Urteil vom 22.06.2022 (C-534/20) BAG, Urteil vom 25.08.2022 (2 AZR 225/20)Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats bei der Einführung von Microsoft Office 365
Dem Betriebsrat steht bei der Einführung von Microsoft Office 365 ein Mitbestimmungsrecht zu.
Mehr erfahrenMitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats bei der Einführung von Microsoft Office 365Das neue Nachweisgesetz
Zum 01.08.2022 wurde das Nachweisgesetz geändert. Wir zeigen Ihnen, was neu ist!
Mehr erfahrenDas neue NachweisgesetzBundesarbeitsgericht kippt Betriebsratswahl
Die im Frühjahr 2018 bei der Volkswagen AG am Standort Hannover-Stöcken durchgeführte Betriebsratswahl war
Mehr erfahrenBundesarbeitsgericht kippt BetriebsratswahlCorona-Arbeitsschutzverordnung angepasst und verlängert
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde nochmals verlängert, dies aber in angepasster Form.
Mehr erfahrenCorona-Arbeitsschutzverordnung angepasst und verlängertSozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie
Verschenken Sie kein Geld!
Die Deckelung einer Sozialplanabfindung greift nicht immer.
Kompetenz-Zentrum Arbeitsrecht
für Arbeitnehmer und Betriebsräte
Schon seit 30 Jahren zählt unsere Kanzlei zu den führenden Fachkanzleien für Arbeitsrecht im südwestdeutschen Raum.
Seit vielen Jahren entspricht es unserem Leitbild, die rechtlichen Interessen von Arbeitnehmern und Betriebsräten zu vertreten. Den ständigen Wechsel zwischen den Lagern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern lehnen wir grundsätzlich ab.
Mit unseren 7 Fachanwälten für Arbeitsrecht ist gewährleistet, dass wir Arbeitnehmer Betriebsräte und Personalräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts –auch in den Randgebieten- hochspezialisiert und sehr kompetent vertreten. Deshalb werden wir häufig auch von anderen Rechtsanwälten als Spezialkanzlei empfohlen.
Die Schwerpunkte der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmern sind die Themen Kündigung, Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Lohn- und Gehalt, Eingruppierung, Versetzung und das Arbeitszeugnis.
7 Fachanwälte für Arbeitsrecht an 3 Standorten!
An unseren Standorten in Karlsruhe, Landau und Pforzheim schulen, beraten und vertreten wir die Betriebsräte vieler Unternehmen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, in Einigungsstellen oder im Falle von Umstrukturierungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans.
Wir sind davon überzeugt, dass wir durch unsere konsequente Festlegung auf die Seite der Arbeitnehmer und unsere hohe Spezialisierung Arbeitnehmern und Betriebsräten in allen Fragen des Arbeitsrechts eine optimale Unterstützung und Vertretung bieten.