Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Michael Steigelmann ist Gründungsmitglied unserer Sozietät und Partnerschaft und seit dem Jahr 1989 in unserer Kanzlei zunächst als Rechtsanwalt, seit 2001 als Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2007 als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, tätig.
Im Arbeitsrecht vertritt er Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts, so bei Verhandlungen mit Arbeitgebern, der Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte als auch bei Umstrukturierungen von Unternehmen.
Darüber hinaus vertritt er Arbeitnehmer in Kündigungsschutzprozessen sowie beim Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen.
Im sogenannten privaten Baurecht, der Rechtsbeziehung zwischen Bauherr und Bauunternehmen oder aber Bauunternehmen untereinander, ist Herr Steigelmann als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beratend und gerichtlich bei der Geltendmachung von Werklohnforderungen oder der Beseitigung von Baumängeln tätig.
Zu den Hobbys von Herrn Steigelmann gehört das Fahren von Mountain- und Roadbike, das Reisen und die Gartenarbeit.
Kontakt:
Tel-Nr.: 06341 68 114 – 33
E-Mail: m.steigelmann@sfw-arbeitsrecht.de