Markus Bondorf

Herr Bondorf ist an unseren Standorten in Karlsruhe, Landau und Pforzheim für Sie tätig.

Sein Arbeitsbereich umfasst insbesondere das Individualarbeitsrecht.

Herr Bondorf studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier und schloss sein Studium im Jahr 2018 mit einem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ab. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Kaiserslautern und belegte hier ebenfalls einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt, verbunden mit einer Station am Arbeitsgericht.

Seit 2019 ist Herr Bondorf für unsere Kanzlei tätig, zunächst im Rahmen seines Referendariats und hiernach als wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte im Jahr 2021. Zwischenzeitlich hat Herr Bondorf erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht absolviert.

In seiner Freizeit wandert er gerne, ist leidenschaftlicher Fußballfan und steht auch selbst auf dem Fußballplatz.

Kontakt:

Tel-Nr.: 0721 91348-0
E-Mail: karlsruhe@sfw-arbeitsrecht.de