Verzicht auf Kündigungsschutzklage

Verzichtet ein Arbeitnehmer auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage, kann er anschließend keinen Schadensersatz wegen einer rechtswidrigen Kündigung geltend machen.

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Betriebsrat kann Umgruppierungen durchsetzen

Wie das BAG in einer jüngeren Entscheidung nochmals unterstrichen hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat zu beteiligen, wenn sich entweder die auszuübende Tätigkeit oder die maßgebende betriebliche Vergütungsordnung ändert.

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