Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Fischer ist seit dem Jahr 2009 am Standort Karlsruhe unserer Kanzlei als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig, seit dem Jahr 2015 als Partner.
Herr Fischer ist zuständig für das kollektive Arbeitsrecht. Dies umfasst u.a. folgende Themenfelder:
- Beratung von Betriebsräten/Gesamtbetriebsräten/Konzernbetriebsräten/europäischen Betriebsräten
- Rechtliche Vertretung von Betriebsräten bei Verhandlungen mit Geschäftsführungen und Vorständen
- Rechtliche Begleitung von Umstrukturierungen,
- Erstellen und Verhandeln von Interessenausgleichen und Sozialplänen
- Erstellen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen
- Beratung von Betriebsräten in sämtlichen Insolvenzfragen
- Vertretung der Betriebsräte in Einigungsstellenverfahren
- Rechtliche Beratung und Vertretung der Einzelgewerkschaften
Das Einsatzgebiet von Herrn Fischer ist branchenübergreifend und bundesweit.
Herr Rechtsanwalt Fischer führt darüber hinaus seit vielen Jahren Betriebsräteseminare erfolgreich durch. Aufgrund der großen Erfahrung im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes zeichnen sich die Seminare durch eine hohe Praxisorientierung aus. Themen sind hierbei u.a.:
- Sicherung und Durchsetzung der Rechte des Betriebsrates nach dem BetrVG
- PC-Einsatz und Internetnutzung im Betrieb
- Die Rechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
- Versetzungen, Einstellungen, Kündigungen u. a.
- Mitbestimmung des Betriebsrates bei Betriebsänderungen, Umstrukturierungen, Outsourcing etc.
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei Fremdfirmeneinsätzen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz – BEM
- Gefährdungsbeurteilung im Betrieb
- Leistungs- und Verhaltenskontrolle mit EDV-Systemen
- Industrie 4.0 – Aufgaben und Möglichkeiten der Betriebsräte
- Rechte des Betriebsrates bei Arbeitszeitfragen, Arbeitszeitkonto, Gleitzeit, Jahresarbeitszeit u. a. | Langzeitkonten, Lebensarbeitszeit, Altersteilzeit
- Insolvenzsicherung und Rechte des Betriebsrates
- Die Rechte des Wirtschaftsausschusses
Herr Fischer studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg. Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er am Landgericht Offenburg. Seit 2005 ist Herr Fischer als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2009 ist er u.a. aufgrund seiner Praxiserfahrung berechtigt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Kontakt:
Tel-Nr.: 0721 91348-25
E-Mail: karlsruhe@sfw-arbeitsrecht.de