Alexander Fischer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Fischer ist seit dem Jahr 2009 am Standort Karlsruhe unserer Kanzlei als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig, seit dem Jahr 2015 als Partner.

Herr Fischer ist zuständig für das kollektive Arbeitsrecht. Dies umfasst u.a. folgende Themenfelder:

  • Beratung von Betriebsräten/Gesamtbetriebsräten/Konzernbetriebsräten/europäischen Betriebsräten/SE-Betriebsräten
  • Rechtliche Vertretung von Betriebsräten bei Verhandlungen mit Geschäftsführungen und Vorständen
  • Rechtliche Begleitung von Umstrukturierungen jeder Art
  • Erstellen und Verhandeln von Interessenausgleichen und Sozialplänen bei Betriebsänderungen
  • Rechtliche Begleitung bei Rechtsformwechsel (insbesondere Umwandlung in eine SE)
  • Rechtliche Begleitung bei der Einführung neuer (Personal-)Software (insbesondere SAP SuccessFactors, Workday etc.) / Gestaltung von entsprechenden Betriebsvereinbarungen
  • Erstellen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen in allen Themen der betrieblichen Mitbestimmung
  • Beratung von Betriebsräten in sämtlichen Insolvenzfragen
  • Vertretung der Betriebsräte in Einigungsstellenverfahren
  • Rechtliche Beratung und Vertretung der Einzelgewerkschaften

Das Einsatzgebiet von Herrn Fischer ist branchenübergreifend und bundesweit.

Herr Rechtsanwalt Fischer führt darüber hinaus seit vielen Jahren Betriebsräteseminare erfolgreich durch.  Die Seminare können hierbei auch gerne nach dem jeweiligen Bedarf eines Gremiums als Inhouse-Seminar maßgeschneidert auf die Bedürfnisse durchgeführt werden.

Aufgrund der großen Erfahrung im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes zeichnen sich die Seminare durch eine hohe Praxisorientierung aus. Themen sind hierbei u.a.:

  • Sicherung und Durchsetzung der Rechte des Betriebsrates nach dem BetrVG
  • Mitbestimmung des Betriebsrates bei Betriebsänderungen, Umstrukturierungen, Outsourcing etc.
  • Die Rechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen – Versetzungen, Einstellungen, Kündigungen u. a.
  • Der richtige Weg zur Betriebsvereinbarung
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei Fremdfirmeneinsätzen
  • Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung im Betrieb
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement – Was muss eine Betriebsrat wissen und wie gestaltet man eine Betriebsvereinbarung zum BEM
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle mit EDV-Systemen
  • Industrie 4.0 – Aufgaben und Möglichkeiten der Betriebsräte
  • Rechte des Betriebsrates bei Arbeitszeitfragen, Arbeitszeitkonto, Gleitzeit, Jahresarbeitszeit u. a. | Langzeitkonten, Lebensarbeitszeit, Altersteilzeit
  • Insolvenzsicherung und Rechte des Betriebsrates
  • Rechtsformwechsel in eine SE – Gründung eines SE Betriebsrates
  • Die Rechte des Wirtschaftsausschusses

Herr Fischer studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg. Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er am Landgericht Offenburg. Seit 2005 ist Herr Fischer als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2009 ist er u.a. aufgrund seiner Praxiserfahrung berechtigt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.

Die Freizeit genießt Herr Fischer als Vater zweier Kinder am liebsten mit der Familie und tankt Kraft bei sportlichen Aktivitäten jeder Art.

Kontakt:

Tel-Nr.: 0721 91348-25
E-Mail: a.fischer@sfw-arbeitsrecht.de