Wenn möglich, sollen Arbeitnehmer auch weiterhin von zu Hause arbeiten. Das Bundeskabinett hat am 10.03.2021 die am 15.03.2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30.04.2021 verlängert. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert in Kraft.