Konzernbetriebsvereinbarung – Share Deal – Weitergeltung nach Ausscheiden eines Unternehmens aus dem Konzern – normative Fortgeltung
Leitsatz
Eine im Betrieb eines konzernangehörigen Unternehmens geltende Konzernbetriebsvereinbarung gilt dort normativ als Einzelbetriebsvereinbarung weiter, wenn das Unternehmen infolge einer Übertragung seiner Geschäftsanteile aus dem Konzern ausscheidet und nicht unter den Geltungsbereich einer im neuen Konzernverbund geltenden Konzernbetriebsvereinbarung mit demselben Regelungsgegenstand fällt.
Aus den Entscheidungsgründen
„… Nach einem durch die Übertragung von Geschäftsanteilen bedingten Ausscheiden eines konzernangehörigen Unternehmens aus dem Konzern kann eine zuvor im Betrieb oder in den Betrieben dieses Unternehmens geltende Konzernbetriebsvereinbarung dort normativ weitergelten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das aus dem Konzern ausscheidende Unternehmen danach nicht in den Geltungsbereich einer zum selben Regelungsgegenstand abgeschlossenen anderen Konzernbetriebsvereinbarung fällt. …“
Ergebnis
Auch beim Ausscheiden aus einem Konzernverbund gilt eine Konzernbetriebsvereinbarung normativ als Einzelbetriebsvereinbarung weiter, solange der Betrieb nicht in einen anderen Konzern mit einer Konzernbetriebsvereinbarung eingegliedert wird, bei der der gleiche Regelungsgegenstand entsprechend geregelt wird. Durch einen sogenannten Share Deal entstehen daher keine betriebsverfassungsrechtlichen „weiße Flecke“.
Bundesarbeitsgericht vom 25.02.2020 – 1 ABR 39/18 –