Corona-Arbeitsschutzverordnung angepasst und verlängert

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde nochmals verlängert, dies aber in angepasster Form.

Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt.

Dabei sind sowohl das örtliche Infektionsgeschehen sowie die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren, z.B. räumliche Begebenheiten, zu berücksichtigen.

Die Betriebe und ihre Beschäftigten sollen daher für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern.

Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich nach Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bewährt.

Die Arbeitgeber müssen zudem weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die Impf-Möglichkeiten informieren und letztere während der Arbeitszeit ermöglichen.

Die Änderungen treten am 20.03.2022 in Kraft und gelten bis einschließlich 25.05.2022.