Aktuelles zur besonderen Corona-Situation für die Praxis

Beschlüsse des Betriebsrats in Zeiten von Corona

Was tun, wenn der Betriebsrat aufgrund „Corona“ nicht persönlich tagen kann?

Ausgangslage:

Beschlüsse des Betriebsrats werden gemäß § 33 BetrVG mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Nach herrschender Meinung bedeutet dies, dass die Beschlüsse des Betriebsrats nur in einer Sitzung gefasst werden können durch die physisch anwesenden Mitglieder („Präsenzsitzung“). Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist ausgeschlossen. Eine schriftliche, telegrafische oder fernmündliche Beschlussfassung scheidet genauso aus. Gleiches gilt für eine Beschlussfassung über Telefon- oder Videokonferenz oder Online-talk.

Aktuelle Entwicklung:

Am 20.03.2020 hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales Herr Hubertus Heil in einer Ministererklärung (https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/arbeit-der-betriebsraete-unterstuetzen.html) dazu appelliert, angesichts der aktuellen Krisen-Situation pragmatisch vorzugehen. Nach Auffassung von Herrn Bundesminister Heil sind Beschlüsse, die in einer Telefon- oder Videokonferenz gefasst werden, aufgrund der Ausnahmesituation wirksam. Die Anwesenheitsliste solle in diesem Fall per E-Mail bestätigt werden.

Achtung: Es besteht die Gefahr, dass Beschlüsse, die außerhalb einer ordentlich einberufenen Betriebsratssitzung gefasst und niedergeschrieben werden, unwirksam sind. Die Auffassung von Herrn Bundesminister Heil ist hilfreich, aber sie verhindert nicht, dass ein Arbeitgeber nachträglich die Unwirksamkeit der Beschlüsse geltend macht.

Unser Rat:

Wenn die Durchführung der üblichen Sitzungen für Sie nicht möglich ist: Schließen Sie als Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung, durch die der Arbeitgeber die Wirksamkeit von Beschlüssen per Telefon- oder Videokonferenz anerkennt und auf schriftliche Anwesenheitslisten verzichtet. Wir können nicht garantieren, wie die Gerichte diese Vereinbarungen im Streitfall werten werden. Aber dies ist für Ihre Betriebsratsarbeit wie auch für Sie persönlich als verantwortliche Betriebsratsmitglieder auf jeden Fall der bessere Weg.

Wir helfen Ihnen dabei – rufen Sie uns gerne an.

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