Sie suchen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht? Wir leben Arbeitsrecht!

Die Fachkanzlei für Arbeitsrecht Steigelmann Fischer Weidner wurde im Jahre 1987 in Karlsruhe gegründet und ist ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

Wir vertreten als überregionale Kanzlei die Interessen von Arbeitnehmer*Innen und Betriebsräten im gesamten südwestdeutschen Raum mit insgesamt acht Rechtsanwalt*Innen mit Büros in Karlsruhe, Landau und Pforzheim.

Sechs Kolleg*Innen wurde bereits der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen. Zwei weitere Kolleg*Innen haben die theoretischen Prüfungen als auch die praktischen Voraussetzungen erfüllt und warten derzeit auf die Verleihung ihrer Fachanwaltstitel.

Wir vertreten Arbeitnehmer*Innen und Betriebsräte einer Vielzahl von Großunternehmen, insbesondere der Automobil- und Zulieferindustrie, aber selbstverständlich auch Arbeitnehmer*Innen von kleineren oder Kleinstbetrieben.

Wir sind weiterhin Vertrauensanwälte der Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund, insbesondere der IG Metall.

Was machen wir?

Wir vertreten Arbeitnehmer*Innen u. a. bei:

  • Kündigungen
  • Abmahnungen
  • Aufhebungsverträgen
  • Abwicklungsverträgen
  • Versetzungen
  • Gehaltsfragen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen

Die Vertretung von Betriebsräten umfasst:

  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Gerichtliche Beschlussverfahren, insbesondere in Mitbestimmungsfragen
  • Beratung bei Umstrukturierung, insbesondere Personalabbau
  • Verhandlungen von Interessenausgleichen und Sozialplänen

Das sagen unsere Mandanten

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Was ist zeitlich zu beachten?

Bei Klagen und der Geltendmachung von Forderungen und sonstigen Ansprüchen ist zu beachten:

  • Klage gegen Kündigung müssen innerhalb einer Frist von maximal drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden
  • Gehalts- und sonstige Ansprüche unterliegen gegebenenfalls arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Büro Karlsruhe
0721 / 91348-0
karlsruhe@sfw-arbeitsrecht.de
Büro Landau
06341 / 68114-0
landau@sfw-arbeitsrecht.de
Büro Pforzheim
07231 / 782060
pforzheim@sfw-arbeitsrecht.de

Im Falle einer Terminvereinbarung klären wir im Termin zunächst die Kostenfrage und eine eventuelle Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Welche Unterlagen benötigen wir für das erste Gespräch?

  • Arbeitsvertrag
  • Drei aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnungen
  • Eventuelles Schreiben des Arbeitgebers (Kündigung, Abmahnung etc.)
  • Informationen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung

Wir wollen und können Sie in Ihren Rechten optimal unterstützen!

Wir leben Arbeitsrecht!