Was ist Arbeitsrecht? Wichtiges zum Arbeitsvertrag.

Was ist Arbeitsrecht?

Arbeitsrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsregeln, die sich mit der unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit befassen, d.h. der Arbeit, die von Personen geleistet wird, die in einem Betrieb eingegliedert fremdbestimmte Arbeit leisten und dabei an Weisungen hinsichtlich Art, Ausführung, Ort und Zeit der Arbeit gebunden sind.

Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite (auch Koalitionsrecht genannt).

Das Arbeitsrecht ist als Arbeitnehmerschutzrecht entstanden. Es dient auch heute vornehmlich dem Schutz des Arbeitnehmers. Für den Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag den er mit dem Arbeitgeber schließt, regelmäßig das wichtigste Rechtsgeschäft. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung und erhält dafür das vereinbarte Entgelt.

Die rechtlichen Regelungen des Arbeitsrecht finden sich in zahlreichen Einzelgesetzen (z. B. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG,) Arbeitszeitgesetz (AZG), Tarifvertragsgesetz (TVG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) , Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) und viele andere. Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt es bis heute nicht.

Das Arbeitsrecht ist zu einem sehr großen Teil Richterrecht der Arbeitsgerichte (1.Instanz), und der Landesarbeitsgerichte (2. Instanz oder Berufungsinstanz). Meist gibt das Bundesarbeitsgericht als höchstes deutsches Arbeitsgericht (3. Instanz oder Revisionsinstanz) die Vorgaben, wie die Gesetze ausgelegt und auf den Einzelfall angewendet werden sollen. Es ist also sehr wichtig, immer die aktuellen Entscheidungen zu kennen.

Arbeitsverträge

Inhalt

Arbeitsverträge sind rechtlich sog. Dienstverträge. Deren notwendiger Inhalt ergibt sich aus § 611a Abs. 1 BGB.

„Durch den Ar­beits­ver­trag wird der Ar­beit­neh­mer im Diens­te ei­nes an­de­ren zur Leis­tung wei­sungs­ge­bun­de­ner, fremd­be­stimm­ter Ar­beit in persönli­cher Abhängig­keit ver­pflich­tet. Das Wei­sungs­recht kann In­halt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätig­keit be­tref­fen. Wei­sungs­ge­bun­den ist, wer nicht im We­sent­li­chen frei sei­ne Tätig­keit ge­stal­ten und sei­ne Ar­beits­zeit be­stim­men kann. Der Grad der persönli­chen Abhängig­keit hängt da­bei auch von der Ei­gen­art der je­wei­li­gen Tätig­keit ab. Für die Fest­stel­lung, ob ein Ar­beits­ver­trag vor­liegt, ist ei­ne Ge­samt­be­trach­tung al­ler Umstände vor­zu­neh­men. Zeigt die tatsächli­che Durchführung des Ver­trags­verhält­nis­ses, dass es sich um ein Ar­beits­verhält­nis han­delt, kommt es auf die Be­zeich­nung im Ver­trag nicht an.”

Voraussetzung ist somit, dass Sie „Diens­te“ zu leis­ten ha­ben und zudem von Ih­rem Ver­trags­part­ner “so­zi­al abhängig” sind. Sie müssen wei­sungs­ge­bun­den ar­bei­ten, in die Or­ga­ni­sa­ti­on Ih­res Ver­trags­part­ners ein­ge­bun­den sind und kein eigenes Un­ter­neh­mer­ri­si­ko tra­gen.

Hiervon unterscheidet sich der freie Mitarbeiter den Zeitpunkt seiner Arbeitsleistung weitgehend frei bestimmen kann, oft mit eigenen Arbeitsmitteln arbeitet und in der Art und Weise seiner Leistung ebenfalls frei ist.

Form?

Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden was voraussetzt, dass die Vertragsparteien über die wesentlichen Details (Vergütungshöhe, Wochenstundenzahl, Lage der Arbeitszeit, usw.) einig sind.

Ein Arbeitsvertrag kann auch „konkludent“ bzw. durch schlüssiges Verhalten z.B. durch die bloße durch den Arbeitgeber geduldete Arbeitsaufnahme zustande kommen.

Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages besteht nicht. Allerdings kann ein Arbeitnehmer die Erteilung des Nachweises der wesentlichen Vertragsbedingungen verlangen (§ 2 Abs. 1 S. 1. Nachweisgesetz).