Rund 4,5 Millionen Beschäftigte werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beschäftigt.
Diese Tarifverträge enthalten besondere, auf den öffentlichen Dienst abgestimmte Regelungen, die sich zum Teil wesentlich von den Regelungen in Arbeitsverträgen in der Privatwirtschaft unterscheiden. Diese Besonderheiten sind uns bestens vertraut.
Die Überleitung der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten im öffentlichen Dienst vom BAT in den TVöD/TV-L liegt einige Jahre zurück, trotzdem ist die Entgeltordnung im Bereich TVöD-VKA (Vereinigung kommunaler Arbeitgeber), d.h. für Beschäftigte in einer Gemeinde oder in sonstigen Kommunalverwaltungen, mit den neuen Tätigkeitsmerkmalen zum Zwecke der Eingruppierung erst zum 01.01.2017 in Kraft getreten. Wir beraten dazu, ob die Überleitung korrekt erfolgte oder ob sich ein Höhergruppierungsantrag – auch im Hinblick auf Stufenlaufzeiten – lohnt.
Wer hier nicht aktuell informiert ist, kann nicht richtig reagieren. Auch unterliegen sämtliche Ansprüche im Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst strengen Ausschlussfristen, weshalb hier rechtzeitig gehandelt werden muss.
Aber auch unabhängig von neuen Tarifvorschriften führen wir regelmäßig erfolgreich Eingruppierungsklagen auf der Basis der Entgeltordnungen Bund, Land oder VKA vor den Arbeitsgerichten, weil Arbeitsvorgänge oft unzutreffend bewertet und Tarifnormen fehlerhaft ausgelegt werden.