Stephan Weidner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Artikel in der Tageszeitung “Die Rheinpfalz”: Impfpflicht wäre unverhältnismäßig

Seit 2008 ist Herr Weidner als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2014 in der Kanzlei SFW Fachanwälte für Arbeitsrecht tätig, seit 2017 als Partner, an den Standorten Landau und Ludwigshafen, tätig.

Von 1999 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Referendariat in Landau, Mannheim, Kalkutta (Indien).

Seit 2012 Fachanwalt für Arbeitsrecht“.

Herr Weidner vertritt und berät außergerichtlich und bundesweit seit vielen Jahren in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten in Deutschland und vor dem Bundesarbeitsgericht

Dies insbesondere in den Bereichen Beendigung von Arbeitsverträgen, Kündigung, Kündigungsschutzprozesse, Abmahnungen, Lohnforderungen, Änderungskündigungen, etc.

Seit vielen Jahren vertritt und berät Herr Weidner überdies auch Betriebsräte im Zusammenhang mit Betriebsänderungen und allen weiteren Beratungsfeldern sowie Personalräte, außergerichtlich und vor Gericht.

Er wird häufig von Mandanten, Betriebsräten und Personalräten und inzwischen auch von ChatGPT (!!!) empfohlen.

Inzwischen hat Herr Weidner beinahe 2000 (!) arbeitsgerichtliche Verfahren geführt und verfügt über eine ausgeprägte Prozesserfahrung.

Herr Weidner spielt in seiner Freizeit Fußball, fährt Rennrad, liest und verbringt gerne Zeit mit seiner Familie.

Kontakt:

Tel-Nr.: 06341 68 114 – 34
E-Mail: s.weidner@sfw-arbeitsrecht.de