Markus Bondorf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Bondorf ist an unseren Standorten in Pforzheim, Karlsruhe und Landau für Sie tätig.

Sein Arbeitsbereich umfasst insbesondere alle Facetten des Individualarbeitsrechts, darüber hinaus vertritt er auch erfolgreich Betriebsräte in außergerichtlichen und gerichtlichen Konflikten sowie in Einigungsstellen.

Herr Bondorf studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier und schloss sein Studium im Jahr 2018 mit einem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ab. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Kaiserslautern und belegte hier ebenfalls einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt, verbunden mit einer Station am Arbeitsgericht.

Seit 2019 ist Herr Bondorf für unsere Kanzlei tätig, zunächst im Rahmen seines Referendariats und hiernach als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte im Jahr 2021. Aufgrund seiner nachgewiesenen umfassenden theoretischen Kenntnisse im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts sowie seiner Praxiserfahrung von weit über 500 geführten arbeitsrechtlichen Mandaten ist er seit dem Jahr 2024 berechtigt, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.

In seiner Freizeit wandert er gerne, ist leidenschaftlicher Fußballfan und verbringt vor allem Zeit mit seiner Frau und seiner Tochter.

Kontakt:

Tel-Nr.: 0721 91348-36
E-Mail: karlsruhe@sfw-arbeitsrecht.de